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Die Honorarkonsularische Vertretung.

 

Das Büro der honorarkonsularischen Vertretung befindet sich in der Residenzstraße im Herzen von München, zwischen Odeonsplatz und der Bayerischen Staatsoper; Leiter der Vertretung ist der Honorarkonsul.

 

Honorarkonsuln werden vom jeweiligen ausländischen Staat ("Entsendestaat") ernannt, über dessen Botschaft in Form einer sog. Verbalnote vorgeschlagen und in Deutschland ("Empfangsstaat") unter Beteiligung des Auswärtigen Amtes sowie der Staatskanzlei des jeweiligen Bundeslandes mit Erteilung des sog. "Exequatur" (lat.: "Er [der Konsul] möge [sein Amt] ausüben") von der Bundesregierung zugelassen.

 

Ein Honorarkonsul ist ein ehrenamtlicher Konsul. Voraussetzung für die Ernennung zum Honorarkonsul ist, dass die Person nach ihrer Persönlichkeit, ihrer beruflichen Erfahrung, ihrer Stellung im Empfangsstaat, ihrer Vertrautheit mit den Verhältnissen in dem für sie vorgesehenen Zuständigkeitsbereich (Konsularbezirk) und ihren Sprachkenntnissen für das Amt geeignet erscheint.

 

Der Honorarkonsul ist in aller Regel ein Bürger des Empfangsstaates, also des Staates, in dem er die Interessen des Entsendestaates vertritt.

 

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