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Arbeit des Honorarkonsuls

Aufgaben

Die Aufgaben des Honorarkonsuls werden aus deutscher Sicht u.a. durch das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) vom 24. April 1963 geregelt. 

 

Die Arbeit des Honorarkonsuls hat folgende Schwerpunkte:

 

  • Förderung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Côte d'Ivoire und Bayern

 

  • Unterstützung der ivorischen Regierung und Botschaft durch Informationen über wirtschaftliche, kulturelle und wissenschaftliche Entwicklungen im Hinblick auf die Förderung der zwischenstaatlichen Kooperation

 

  • Aufrechterhaltung/Entwicklung der zwischenstaatlichen Beziehung zwischen Côte d'Ivoire und Bayern insbesondere durch Wirtschafts-, Handels- und Investitionsförderung

 

  • Repräsentation der ivorischen Regierung bei Veranstaltungen und Empfängen

 

Bitte beachten Sie, dass allein die Konsularabteilung der Botschaft von Côte d'Ivoire in Berlin (www.ambaci.de) der zentrale Ansprechpartner für konsularische Dienste, wie z.B. Pass- oder Visumerteilung oder Staatsangehörigkeitsfragen ist.

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